Grauzone, Kennzeichnung empfohlen. Eine Szene, in der das Produkt benutzt wird, zeigt ein Ereignis, das so nicht stattgefunden hat, und Ereignisse sind nach den Leitlinien ausdrücklich erfasst (Rn. 113 iii). Ob das täuscht, hängt vom Einzelfall ab, ein rein dekorativer Hintergrund ist es aber nicht mehr (Rn. 116).
Grauzone, Kennzeichnung empfohlen
Die Szene zeigt ein Ereignis, das so nicht stattgefunden hat. Ob das täuscht, ist eine Frage des Einzelfalls. Wir empfehlen das Label.
Rn. 113 iii · Rn. 116
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Kerzenshop lässt eine im Studio fotografierte Duftkerze per KI brennend auf einen abends gedeckten Esstisch stellen. Größe, Farbe und Flamme stimmen, über Brenndauer oder Duft sagt das Bild nichts.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat den Hintergrund oder die Umgebung erzeugt, ersetzt oder erweitert. - Was zeigt der neue Hintergrund?
Das Produkt im Einsatz, mit Größenvergleich, Wirkung, Zubehör oder an einem bestimmten echten Ort - Könnte die Szene einen falschen Eindruck vom Produkt erzeugen?
Nein
Diese Antworten im Pflicht-Check anpassen
Wann sich das Ergebnis ändert
- Kann die Szene über Größe, Passform, Funktion, Einsatzort, Wirkung oder Lieferumfang täuschen, ist das Label erforderlich (KI-Szene zu Größe oder Nutzung).
- Bei einem rein dekorativen Hintergrund, der das Produkt nicht im Einsatz zeigt, ist das Label nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich (KI-Hintergrund).
- Ein realistischer KI-Mensch in der Szene, etwa ein Model am Tisch, macht das Label erforderlich (KI-Model).
- Für einen echten Raum, den die KI einrichtet, siehe Home-Staging.
Was Sie tun
- Setzen Sie das Label „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“, oder halten Sie fest, warum Sie darauf verzichten.
- Prüfen Sie, ob die Szene etwas über Größe, Einsatzort, Wirkung oder Zubehör aussagt.
- Den Satz „Unverändert: das Produkt“ in der zweiten Ebene setzen Sie nur, wenn Sie das geprüft haben.
So kann der Hinweis lauten

Label: AI · Mit KI verändert
Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: die Umgebung. Unverändert: das Produkt.
Häufige Fragen
Muss ich bei „empfohlen“ kennzeichnen?
Die Leitlinien entscheiden diesen Fall nicht eindeutig, der Pflicht-Check empfiehlt im Zweifel das Label. Ob Sie es setzen, entscheiden Sie.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026


