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AI-Label
RatgeberStand 11. Oktober 202610 Primärquellen

KI-Bilder im Onlineshop kennzeichnen: die Praxis nach Art. 50 KI-VO

Wo das Label stehen muss, was nicht reicht und was für Lieferanten- und Agenturbilder gilt.

Nach Art. 50 Abs. 5 KI-Verordnung muss das Label eines KI-Bilds überall stehen, wo das Bild im Shop erscheint, also in Galerie und Zoom ebenso wie auf Produktkarten, in der Suche, in Bannern und im Blog (Leitlinien Rn. 143).

Ein Satz in der Produktbeschreibung, ein Hinweis-Bild in der Galerie oder ein Hinweis in den AGB genügt für sich nicht (Rn. 142). In Google Shopping, Meta-Anzeigen und Newslettern kennzeichnen Sie selbst.

Wo das Label hin muss

Nach Art. 50 Abs. 5 KI-VO muss die Information spätestens bei der ersten Aussetzung bereitstehen. Die Leitlinien beziehen das auf jede Person, nicht nur auf die erste, und auf jede Ausgabe in jedem Moment, in dem jemand das Bild wahrscheinlich sieht (Rn. 143). Im Shop ist das selten zuerst die Produktseite, meist eine Produktkarte in einer Kollektion, ein Suchergebnis, eine Empfehlung oder ein Banner auf der Startseite.

Die Größen sind unsere Empfehlung, Pixelwerte nennen KI-VO und Code of Practice nicht. Der Code verlangt, dass das Label in jeder Größe klar und unterscheidbar bleibt (Measure 1.1 c).

FlächeLabelEmpfehlung
Produktgalerie, Hauptbildja24 px hoch, „AI“ mit Text wie „KI-generiert“; folgt Variantenwechsel und Slider
Galerie-Vorschaubilder ab 48 pxja14 px, nur „AI“
Vorschaubilder unter 48 px, Farbmustermeist nicht lesbardas große Bild auf derselben Seite trägt das Label
Zoom und Lightboxja24 px, am sichtbaren Ausschnitt verankert
Produktkarten in Kollektion, Suche, Empfehlungenja20 px, Text ab etwa 160 px Kartenbreite
Quick Viewjawie das Hauptbild
Banner, Slideshow, Bild mit Textja24 px je Slide, mit Abstand zu Texten des Themes
Blogbeitragja24 px
Warenkorb (Seitenleiste und Seite)ja, ab 48 px Bildgröße14 px, nur „AI“
Videojazu Beginn, in Abständen und nach Unterbrechungen, am besten durchgehend (Code, Sub-measure 1.2.2 b)
Checkout, Bestellbestätigung, E-Mailsoft technisch nicht möglichsiehe unten

Für verkleinerte Darstellungen gibt es keine Ausnahme. Die Leitlinien nehmen nur Ausgaben in Symbolgröße von der Markierungspflicht nach Absatz 2 aus (Rn. 68), also KI-erzeugte Kleinstgrafiken, nicht die verkleinerte Anzeige eines Deepfakes.

Hover-Bildwechsel und Varianten

Zeigt eine Produktkarte beim Überfahren ein zweites Bild oder wechselt die Variante, muss das Label dem gerade sichtbaren Bild folgen. Ist nur das zweite Bild KI-generiert, braucht es ein eigenes Label, sobald es erscheint.

Checkout, Bestellbestätigung, E-Mails

Viele Shopsysteme erlauben im Checkout und in Bestell-E-Mails keine Overlays. Wer dort ankommt, hat das Bild in aller Regel vorher mit Label gesehen; nach unserer Einschätzung ist die erste Aussetzung damit abgedeckt. Für direkte Links in den Checkout, etwa „Erneut kaufen“ aus einer E-Mail, verringert ein in die Bilddatei eingebranntes „AI“ das Restrisiko (siehe KI-Label gestalten).

Was nicht reicht

Kanäle außerhalb des Shops

Ein Overlay wirkt nur im eigenen Shop. Wo Sie ein Deepfake selbst weiterverwenden, kennzeichnen Sie es auch dort. In mehrstufigen Vertriebsketten sollen Betreiber mit verhältnismäßigen Mitteln, etwa Vertragsbedingungen und Einstellungen der Oberfläche, dafür sorgen, dass ihr Label beim Publikum ankommt (Rn. 12).

Innerhalb einer sehr großen Online-Plattform dürfen Betreiber sich auf deren Kennzeichnungswerkzeuge stützen, wenn diese eine klare und unterscheidbare Kennzeichnung ermöglichen, aber nur dort (Rn. 126). Die maschinenlesbaren Einträge erklärt KI-Metadaten.

Lieferantenbilder, Stockfotos und Agenturbilder

Ob Sie für ein fremdes Bild Betreiber sind, hängt davon ab, wer über den KI-Einsatz entschieden hat.

Herkunft des BildesRolle nach den LeitlinienEmpfehlung
Eigenes Team mit KIBetreiber (Rn. 12, 14)selbst prüfen und kennzeichnen
Agentur, Fotograf, Freelancer nach Ihren Vorgaben, KI gewollt oder freigegebenBetreiber (Rn. 14)wie eigene Bilder
Agentur, die ohne Ihre Entscheidung KI einsetztin der Regel nicht Sie, sondern die Agentur (Rn. 14)Einstufung und Label vertraglich einfordern (Rn. 12)
Hersteller oder Lieferantin der Regel nicht Betreiber (Rn. 16)vorhandene Labels erhalten, Kunden informieren (Rn. 16, 17)
Stockfoto, als KI-generiert ausgewiesenin der Regel nicht Betreiber, solange Sie es nicht selbst mit KI verändernkennzeichnen ist ratsam (Rn. 16, 17)

Bearbeiten Sie ein fremdes Bild selbst mit KI, sind Sie für diese Bearbeitung Betreiber. Entfernen Sie keine vorhandene Kennzeichnung und keine Herkunftsdaten; die Leitlinien ermuntern ausdrücklich dazu, sie zu erhalten (Rn. 16, 98). Für Ihre Werbung sind Sie nach Wettbewerbsrecht auch mit fremden Bildern verantwortlich. Fragen Sie im Zweifel beim Lieferanten nach.

Dokumentieren: Verfahren, Protokoll, Korrekturweg

Unterzeichner des Code of Practice richten interne Verfahren und eine Dokumentation zur Kennzeichnung ein, im Verhältnis zu Größe und Mitteln (Commitment 2, Measure 2.1). Wer nicht unterzeichnet hat, soll nach den Leitlinien auf andere Weise zeigen können, wie er die Pflicht erfüllt, etwa mit einer Lückenanalyse gegen den Code, und muss mit ausführlicheren Auskunftsersuchen rechnen (Rn. 148).

  1. Ein kurzes Verfahren. Es legt fest, wer über die Kennzeichnung entscheidet, welche KI-Werkzeuge das Team nutzt und wer neue Bilder vor der Veröffentlichung prüft. Wer regelmäßig KI-Bilder erzeugt, prüft außerdem, ob die Labels richtig angezeigt werden (Measure 2.1).
  2. Ein Protokoll je Bild. Bild, Zeitpunkt und Werkzeug der Erstellung oder Veränderung, Entscheidung mit Begründung und Fundstelle, Label an oder aus und wer entschieden hat. Für Bilder, die nachweislich vor dem 2. August 2026 entstanden sind, ist eine nachträgliche Kennzeichnung nach den Leitlinien nicht erforderlich (Rn. 154); das Protokoll liefert den Nachweis.
  3. Ein Korrekturweg. Gemeldete fehlende oder falsche Labels prüfen und ohne unangemessene Verzögerung beheben (Code, Measure 2.3). Einen Meldeweg für Kunden empfiehlt der Code, er schreibt ihn nicht vor.

Mitarbeiter und Dienstleister, die an der Kennzeichnung mitwirken, sollen die Pflicht kennen (Code, Measure 2.2). Mehr unter Code of Practice.

Was das Label nicht ersetzt

Die Kennzeichnung erfüllt die Transparenzpflicht aus Art. 50. Ob die Verwendung des Inhalts rechtmäßig ist, sagt sie nach Erwägungsgrund 137 nicht aus. Die Leitlinien nennen irreführende Werbung als Beispiel für Deepfakes, die trotz Label unzulässig bleiben (Rn. 129).

Zeigt ein KI-Bild das Produkt in einer Farbe, Größe, Qualität oder Wirkung, die es nicht hat, kann das nach § 5 UWG irreführend sein, mit oder ohne Label. Bildliche Darstellungen gelten dort ausdrücklich als Angaben (§ 5 Abs. 4 UWG).

Echte Personen brauchen eine Einwilligung

Verändern Sie mit KI das Bild einer echten Person, etwa Gesicht, Figur oder Haut eines Models, gelten Datenschutz und Persönlichkeitsrechte (Rn. 127, 129); in der Regel brauchen Sie die Einwilligung der Person. Davon befreit die Kennzeichnung nach dem Code ausdrücklich nicht (Abschnitt 2, Commitment 1). Prüfen Sie bestehende Modelverträge, bevor Sie Aufnahmen mit KI verändern.

Typische Fälle

Alle Fälle stehen unter Fälle. Für Shopify gibt es eine App, die das Label auf allen Shop-Flächen setzt und jede Entscheidung protokolliert.

Häufige Fragen

Reicht ein Hinweis-Bild in der Galerie oder ein Satz in der Produktbeschreibung?

Für sich nicht. Beide erscheinen nicht auf Produktkarten und in der Suche, und die Information darf nicht leicht zu übersehen sein (Art. 50 Abs. 5, Rn. 142, 143). Als Ergänzung zum Label am Bild sind sie möglich.

Muss das KI-Label auch auf Thumbnails?

Ja, soweit es lesbar ist, denn eine Ausnahme für verkleinerte Darstellungen kennen KI-VO und Leitlinien nicht. Auf kleinen Vorschaubildern genügt das „AI“ ohne Text.

Muss ich KI-Stockfotos kennzeichnen?

Haben Sie ein Stockfoto nur lizenziert und nicht mit KI verändert, sind Sie nach den Leitlinien in der Regel nicht Betreiber (Rn. 16). Ist es als KI-generiert ausgewiesen, ist ein Label trotzdem ratsam (Rn. 16, 17).

Muss ich KI-Bilder in Google Shopping und Meta-Anzeigen kennzeichnen?

Ja, wenn Sie dort Deepfakes einsetzen, die Sie erzeugt haben oder haben erzeugen lassen. Nutzen Sie eine Fassung mit eingebranntem Label oder die Kennzeichnungsfunktion der Plattform.

Muss das KI-Label im Checkout erscheinen?

Viele Shopsysteme lassen dort kein Overlay zu. Nach unserer Einschätzung ist die erste Aussetzung trotzdem abgedeckt, weil Käufer das Bild in aller Regel vorher mit Label gesehen haben.

Was muss ich als Händler dokumentieren?

Ein kurzes Verfahren, ein Protokoll je Bild mit Entscheidung und Begründung und einen Weg, gemeldete Fehler zu beheben (Code of Practice, Commitment 2; Rn. 148).

Quellen

Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  2. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  3. Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
  4. Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026
  5. Google Merchant Center: KI-generierte InhalteGoogle · Plattform · 03.10.2026
  6. Google Merchant Center: Einstellungen für KI-LabelsGoogle · Plattform · 03.10.2026
  7. Google Merchant Center: Bildlink (Bildanforderungen)Google · Plattform · 03.10.2026
  8. Meta: KI-Bilder in AnzeigenMeta · Plattform · 03.10.2026
  9. TikTok Ads: irreführende und falsche InhalteTikTok · Plattform · 01.04.2026
  10. Amazon Seller Central: KI-erzeugte Personen in Bildern taggenAmazon · Plattform · 03.10.2026

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