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AI-Label
Kostenloses WerkzeugStand 11. Oktober 20264 Primärquellen

Muss dieses KI-Bild gekennzeichnet werden?

Die Fragen stammen aus den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO, jedes Ergebnis nennt die Randnummer.

Die Fragen werden geladen …

Fragebaum tree.v1 nach den Leitlinien der EU-Kommission C(2026) 5054.

Kennzeichnen müssen Sie ein Bild, wenn Sie es mit KI erzeugt oder verändert haben und es als Deepfake wirkt, also Personen, Produkte, Orte oder Ereignisse zeigt, die echt wirken, es so aber nicht gibt (Art. 50 Abs. 4, Art. 3 Nr. 60 KI-VO). Der Check fragt diese Kriterien ab.

Wie der Check entscheidet

Grundlage sind ausschließlich die Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 (C(2026) 5054 vom 20.07.2026). Drei Regeln sind fest eingebaut:

Die möglichen Ergebnisse

ErgebnisBedeutung
Kennzeichnung erforderlichDeepfake nach den Kriterien der Leitlinien.
Erleichterte FormDeepfake in einem offensichtlich künstlerischen Werk, etwa einem verkauften Kunstdruck (Art. 50 Abs. 4 Satz 3).
Kennzeichnung empfohlenDie Leitlinien lassen den Fall offen, oder eine Antwort war unsicher.
Fremdes BildSie sind für dieses Bild wahrscheinlich nicht Betreiber (Rn. 14, 16); Label trotzdem empfohlen.
AltbestandVor dem 2. August 2026 mit KI erstellt (Rn. 154): keine Nachkennzeichnung nötig, aber empfohlen.
Nach den Leitlinien nicht erforderlichStandardbearbeitung oder unbedeutende Änderung (Rn. 92, 116).

Typische Fälle mit Ergebnis stehen im Fallkatalog, etwa KI-Model, KI-Hintergrund oder Freisteller.

Warum Sie entscheiden

Die Leitlinien sind nicht verbindlich; verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof (Rn. 5). Der Check prüft Ihren Einzelfall deshalb nicht rechtlich, er ordnet Ihre Antworten den Kriterien der Kommission zu. In der Shopify-App läuft dieselbe Logik (tree.v1), dort wird jede Entscheidung mit Begründung protokolliert.

Häufige Fragen

Muss ich jedes KI-Bild kennzeichnen?

Nein. Die Pflicht nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO betrifft Deepfakes, also KI-Inhalte, die echt wirken und täuschen können. Standardbearbeitung und rein dekorative Hintergründe hinter einem echten Produkt sind nach den Leitlinien in der Regel nicht erfasst (Rn. 92, 116). Ein freiwilliges Label ist nie falsch, solange KI beteiligt war.

Gilt das auch für Bilder vom Hersteller?

Wer fremde Bilder nur weitergibt, ohne über den KI-Einsatz zu entscheiden, ist nach den Leitlinien in der Regel nicht Betreiber (Rn. 14, 16). Die Kommission empfiehlt trotzdem, vorhandene Kennzeichnungen zu erhalten und Kunden zu informieren (Rn. 16, 17).

Was ist mit Bildern, die ich vor August 2026 erstellt habe?

Deepfakes von vor dem 2. August 2026 müssen nicht nachträglich gekennzeichnet werden, die Leitlinien ermutigen aber dazu (Rn. 154). Maßgeblich ist der Tag der KI-Bearbeitung, nicht der Tag des Hochladens.

Werden meine Antworten gespeichert?

Nein, der Check läuft in Ihrem Browser. Wenn Sie den Ergebnislink kopieren, stehen die Antworten in der Adresse hinter dem #-Zeichen. Dieser Teil wird nicht an uns übertragen.

Quellen

Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  3. Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
  4. Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus KI)EUR-Lex · Gesetz · 24.07.2026

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