Die Kennzeichnungspflicht für Deepfakes nach Art. 50 Abs. 4 KI-Verordnung gilt seit dem 2. August 2026 (Art. 113). Für Betreiber, also auch für Händler, gibt es keine Übergangsfrist (Leitlinien Rn. 153).
Nur KI-Anbieter mit Systemen, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, haben für die maschinenlesbare Markierung Zeit bis zum 2. Dezember 2026 (Art. 111 Abs. 4). Vor dem 2. August 2026 erzeugte Deepfakes müssen nach den Leitlinien nicht nachträglich gekennzeichnet werden (Rn. 154).
Die Zeitleiste
Für Händler ist der 2. August 2026 das wichtigste Datum.
- 12.07.2024: KI-Verordnung im Amtsblatt. Die Verordnung (EU) 2024/1689 erscheint im Amtsblatt der EU.
- 01.08.2024: KI-Verordnung tritt in Kraft. Am 20. Tag nach der Veröffentlichung. Die Pflichten gelten gestaffelt, Art. 50 erst ab dem 2. August 2026 (Art. 113).
- 17.12.2025: Erster Entwurf des Code of Practice. Die Kommission veröffentlicht den ersten Entwurf des Verhaltenskodex zur Transparenz KI-generierter Inhalte.
- 03.03.2026: Zweiter Entwurf des Code. Die Kommission veröffentlicht den überarbeiteten Entwurf.
- 08.05.2026: Entwurf der Leitlinien. Die Kommission legt den Entwurf ihrer Leitlinien zu Art. 50 vor.
- 09.06.2026: New York: § 396-b GBL gilt. Werbung mit KI-Darstellern („synthetic performers“) braucht in New York einen deutlichen Hinweis, wenn der Werbende davon weiß.
- 10.06.2026: Code of Practice, finale Fassung. Freiwilliger Kodex mit dem Zeichen „AI“ als Hauptelement, Platzierung ohne überlagernde Elemente und internen Prozessen.
- 08.07.2026: Kommission hält den Code für angemessen. Stellungnahme C(2026) 4839, veröffentlicht am 9. Juli. Eine Konformitätsvermutung begründet der Code nicht.
- 20.07.2026: Leitlinien C(2026) 5054. Die Kommission billigt den Inhalt ihrer Leitlinien zu Art. 50. Die förmliche Annahme folgt, sobald alle Sprachfassungen vorliegen.
- 24.07.2026: Digital-Omnibus im Amtsblatt. Die Verordnung (EU) 2026/1744 ändert die KI-Verordnung, unter anderem Art. 99 (kleine Midcaps) und Art. 111 (Übergang für Anbieter).
- 27.07.2026: Omnibus in Kraft. Am dritten Tag nach der Veröffentlichung. Ab diesem Tag gelten auch Art. 102 bis 110, darunter die Aufnahme der KI-Verordnung in die Verbandsklagen-Richtlinie (Art. 110).
- 29.07.2026: KI-MIG in Kraft. Das deutsche Durchführungsgesetz macht die Bundesnetzagentur zur zuständigen Marktüberwachungsbehörde und zentralen Beschwerdestelle.
- 02.08.2026: Art. 50 gilt. Betreiber müssen Deepfakes ab diesem Tag ohne Übergangsfrist kennzeichnen (Art. 50 Abs. 4 und 5). Die Beschwerdestelle der Bundesnetzagentur nimmt Beschwerden über ein Onlineformular an.
- 02.12.2026: Ende des Übergangs für Anbieter. Generative KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, müssen ihre Ausgaben ab diesem Tag maschinenlesbar markieren (Art. 50 Abs. 2 i. V. m. Art. 111 Abs. 4).
- 01.01.2027: Kalifornien: Pflichten großer Plattformen. Große Onlineplattformen dürfen Herkunftsdaten nicht entfernen und müssen sie einsehbar machen (Bus. & Prof. Code § 22757.3.1). Händler verpflichtet das kalifornische Gesetz nach unserer Auswertung nicht.
Warum Händler keine Übergangsfrist haben
Der Digital-Omnibus (VO (EU) 2026/1744) hat die KI-Verordnung im Juli 2026 an mehreren Stellen geändert, für Art. 50 aber nur eine Übergangsregel eingeführt, und die betrifft Anbieter generativer KI-Systeme. Die Leitlinien beschreiben sie als „targeted grandfathering rule only with regard to the marking and detection obligations under Article 50(2)“ (Rn. 153).
Für Betreiber gilt der allgemeine Geltungsbeginn aus Art. 113. KI-Bilder im Shop, die ein Deepfake sind, müssen also seit dem 2. August 2026 sichtbar gekennzeichnet sein. Ob ein Bild ein Deepfake ist, erklärt Deepfake im Onlineshop, der Pflicht-Check ordnet einzelne Bilder ein.
Was der 2. Dezember 2026 für Händler bedeutet
Bis zum 2. Dezember 2026 dürfen KI-Werkzeuge, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, Bilder ohne maschinenlesbare Markierung ausliefern (Art. 111 Abs. 4). Für Sie hat das zwei Folgen:
- Fehlende Metadaten beweisen nicht, dass keine KI im Spiel war, auch nicht nach dem 2. Dezember, weil viele Bearbeitungsschritte Metadaten verlieren (siehe C2PA, IPTC und Metadaten).
- Ihre eigene Pflicht bleibt gleich. Das sichtbare Label war schon vorher nötig, und auf die Markierung des Anbieters können Sie sich dafür nicht stützen (Rn. 117).
Altbestand: was für alte KI-Bilder gilt
Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder verändert wurden, „do not need to be marked or labelled retroactively“ (Rn. 154). Die Kommission ermutigt Betreiber und alle, die solche Bilder verbreiten, sie trotzdem zu kennzeichnen, ohne unverhältnismäßigen Aufwand zu erwarten, etwa das Durchsuchen ganzer Bilddatenbanken oder das Ändern bereits gedruckter Verpackungen.
Erzeugung zählt, nicht der Upload
Bei Bildern knüpft Rn. 154 an den Zeitpunkt der KI-Erzeugung oder KI-Veränderung an, nicht an den Upload. Ein Upload vor dem 2. August 2026 belegt aber, dass die Erzeugung davor lag. Bei einem späteren Upload brauchen Sie andere Belege, etwa einen Zeitstempel in den Metadaten, eine Rechnung des Dienstleisters oder die Projektdateien.
Neue KI-Bearbeitung, neues Datum
Bearbeiten Sie ein altes Bild nach dem 1. August 2026 erneut mit KI, zählt das Datum der neuen Bearbeitung, und das Bild fällt unter die Pflicht, wenn es ein Deepfake ist.
Altes Bild, neue Kampagne: offen
Bei Texten stellt Rn. 154 ausdrücklich auf die Veröffentlichung ab, ein vor dem Stichtag erzeugter und danach veröffentlichter Text muss also gekennzeichnet werden. Für Bilder fehlt dieser Satz, nach dem Wortlaut löst ein alter Deepfake in einer neuen Kampagne keine neue Pflicht aus. Entschieden ist das nicht. Wir empfehlen das Label, wenn Sie ein altes KI-Bild neu einsetzen; das entspricht auch dem Wunsch der Leitlinien, Altbestand nach und nach zu kennzeichnen.
Wenn Sie Altbestand freiwillig nachkennzeichnen, beginnen Sie mit den Bildern, die Kunden am häufigsten sehen, etwa auf der Startseite, bei Bestsellern und in Werbemitteln.
Was als Nächstes ansteht
- Förmliche Annahme der Leitlinien. Laut Begleitdokument folgt sie, sobald alle Sprachfassungen vorliegen; bestätigt ist das noch nicht. Danach prüfen wir die Randnummern auf dieser Website erneut (siehe Leitlinien).
- 2. Dezember 2026. Der Übergang für KI-Anbieter endet, mehr Bilder dürften dann mit Metadaten ankommen.
- 1. Januar 2027. In Kalifornien gelten Pflichten großer Plattformen; an Art. 50 ändert das für Händler in der EU nichts.
Wie die Pflicht in Deutschland durchgesetzt wird und welche Bußgelder möglich sind, steht unter Bußgeld und Durchsetzung.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht?
Seit dem 2. August 2026 (Art. 113 KI-VO), für Betreiber ohne Übergangsfrist (Leitlinien Rn. 153).
Gilt die KI-Kennzeichnungspflicht rückwirkend?
Nach den Leitlinien müssen Deepfakes, die vor dem 2. August 2026 erzeugt oder verändert wurden, nicht nachträglich gekennzeichnet werden; sie ermutigen aber dazu, soweit der Aufwand verhältnismäßig ist (Rn. 154).
Gibt es eine Übergangsfrist für Onlinehändler?
Nein. Die einzige Übergangsregel betrifft KI-Anbieter und die maschinenlesbare Markierung nach Art. 50 Abs. 2 (Art. 111 Abs. 4, Rn. 153).
Was passiert am 2. Dezember 2026?
Ab dann müssen auch KI-Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, ihre Ausgaben maschinenlesbar markieren. Ihre Pflicht als Händler ändert sich nicht.
Muss ich ein altes KI-Bild kennzeichnen, wenn ich es neu verwende?
Nach dem Wortlaut von Rn. 154 zählt bei Bildern die Erzeugung, nicht die Veröffentlichung, entschieden ist die Frage aber nicht. Wir empfehlen das Label bei jeder neuen Verwendung; nach erneuter KI-Bearbeitung gilt ohnehin das neue Datum.
Seit wann wird die Pflicht in Deutschland durchgesetzt?
Die Bundesnetzagentur ist seit dem Inkrafttreten des KI-MIG am 29. Juli 2026 zuständig und setzt Art. 50 nach eigener Aussage seitdem durch (siehe Bußgeld und Durchsetzung).
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Verordnung (EU) 2026/1744 (Digital-Omnibus KI)EUR-Lex · Gesetz · 24.07.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Stellungnahme der Kommission zur Angemessenheit des Code, C(2026) 4839 finalEuropäische Kommission · Kommission · 08.07.2026
- KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG)Bundesgesetzblatt 2026 I Nr. 223 · Gesetz · 28.07.2026
- Bundesnetzagentur, Pressemitteilung zur KI-VerordnungBundesnetzagentur · Behörde · 29.07.2026
- Bundesnetzagentur, Beschwerdestelle KIBundesnetzagentur · Behörde · 02.08.2026
- New York General Business Law § 396-b (synthetische Darsteller)New York State Senate · Gesetz · 09.06.2026
- Kalifornien AB 853 / SB 942, California AI Transparency ActCalifornia Legislature · Gesetz · 13.10.2025
