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AI-Label

KI-Bilder auf Plattformen und Marktplätzen

Jede Plattform hat eigene Regeln für KI-Inhalte. Ihre Pflicht nach Art. 50 der EU-KI-Verordnung gilt daneben.

Amazon, Meta, TikTok, YouTube, Pinterest und Google verlangen eigene Angaben zu KI-Inhalten, meist maschinenlesbar oder als Hinweis, den die Plattform selbst setzt. Ihre Pflicht als Betreiber nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO hängt am Bild und gilt auf jeder Plattform. Ein Plattform-Label ersetzt Ihr eigenes Label nicht automatisch.

PlattformWas giltSehr große Plattform (Rn. 126)
AmazonSchlüsselwort contains-synthetic-performer für KI-Menschen, eigene Prüfung für alle Bilder.ja
EtsyOffenlegung in der Artikelbeschreibung, eigene Prüfung der Produktfotos.nein
eBayKeine eigene KI-Regel, aber kein Text und keine Wasserzeichen im Bild.nein
Facebook und Instagram„AI info“ nur teilweise automatisch, in Anzeigen mit fremder KI selbst kennzeichnen.ja
TikTokRealistische KI-Inhalte kennzeichnen, AIGC-Label in Anzeigen.ja
YouTubeAngabe „AI use“ in YouTube Studio für realistische KI-Inhalte.ja
Pinterest„AI modified“ über IPTC und Klassifikatoren, bei Anzeigen im Menü.ja
Google ShoppingIPTC-Pflicht, erlaubte KI-Labels, Einstellung im Merchant Center.ja

Ihre Pflicht gilt überall

Deepfakes, die Sie beruflich mit KI erzeugen oder verändern oder von einem Dienstleister nach Ihren Vorgaben erstellen lassen, müssen Sie offenlegen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO, Leitlinien Rn. 12, 14). Das gilt im eigenen Shop wie auf jeder Plattform.

Ein Overlay aus dem eigenen Shop erreicht keine Plattform, denn Marktplätze, Feeds und soziale Netzwerke zeigen die Bilddatei. Betreiber in mehrstufigen Vertriebsketten sollen mit verhältnismäßigen Mitteln dafür sorgen, dass ihr Label beim Publikum ankommt (Leitlinien Rn. 12). Außerhalb des Shops bleiben ein sichtbares Label in einer Kopie der Datei und die Kennzeichnungswerkzeuge der Plattform.

Auf die Werkzeuge einer sehr großen Online-Plattform dürfen sich Betreiber nach den Leitlinien innerhalb dieser Plattform stützen, wenn sie eine klare und unterscheidbare Kennzeichnung ermöglichen (Rn. 126). Wie weit das trägt, ist nicht geklärt. Ein Hinweis, der nur manchmal oder erst nach einem Klick erscheint, ersetzt Ihr eigenes sichtbares Label nicht automatisch.

Werkzeuge für Plattformen

Plattformen im Einzelnen

Häufige Fragen

Ersetzt das KI-Label einer Plattform meine eigene Kennzeichnung?

Nicht automatisch. Nur auf sehr großen Online-Plattformen und nur unter den Bedingungen aus Rn. 126 der Leitlinien dürfen Sie sich darauf stützen.

Erscheint mein Shop-Label auch auf Marktplätzen?

Nein, ein Overlay wirkt nur im eigenen Shop. Für andere Kanäle brauchen Sie eine Kopie mit eingebranntem Label oder die Werkzeuge der Plattform.

Darf ich KI-Metadaten entfernen, damit eine Plattform kein Label setzt?

Davon raten wir ab. Google verlangt, eingebettete Metadaten zu erhalten. Nach dem Code of Practice untersagen KI-Anbieter in ihren Nutzungsbedingungen, solche Markierungen absichtlich zu entfernen.

Quellen

Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  2. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  3. Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
  4. Europäische Kommission: Liste der benannten sehr großen Online-Plattformen und SuchmaschinenEuropäische Kommission · Kommission · 07.09.2026

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