Google Merchant Center verlangt, dass mit generativer KI erstellte Produktbilder den IPTC-Eintrag DigitalSourceType mit dem Wert TrainedAlgorithmicMedia tragen (Hilfe 14743464). Eingebettete Metadaten dürfen nicht entfernt werden.
Eigene KI-Labels im Bild verstoßen laut Google seit Juli 2026 nicht gegen die Regeln zu Overlays und Wasserzeichen (Hilfe 17231950).
Was Google Shopping verlangt
- IPTC in der Datei: Mit generativer KI erstellte Bilder tragen
DigitalSourceType=TrainedAlgorithmicMedia, fürimage_link,additional_image_linkundlifestyle_image_link. - Metadaten erhalten: Eingebettete Angaben dürfen nicht entfernt werden.
- KI-Labels im Bild: erlaubt, nicht in die äußersten Ecken und Ränder, weil Google je nach Format beschneidet. Die allgemeine Bildspezifikation (Hilfe 6324350) nennt Overlays weiter als Ablehnungsgrund; die neuere Seite 17231950 regelt die KI-Labels.
- Einstellung „KI-Label verwalten“: Assets lassen sich im Merchant Center als mit KI erstellt oder bearbeitet markieren. Google schreibt, dass die Funktion die Einhaltung von Vorschriften nicht sicherstellt.
Fundstellen und den Ablauf Schritt für Schritt finden Sie im Ratgeber Google Merchant Center.
Verhältnis zu Ihrer Pflicht nach Art. 50
Deepfakes, die Sie beruflich mit KI erzeugen oder verändern oder von einem Dienstleister nach Ihren Vorgaben erstellen lassen, müssen Sie offenlegen (Art. 50 Abs. 4 KI-VO, Leitlinien Rn. 12, 14). Das gilt im eigenen Shop wie auf jeder Plattform.
Der IPTC-Vermerk ist maschinenlesbar, Art. 50 Abs. 5 verlangt eine Offenlegung, die Menschen wahrnehmen. Bei Kampagnen mit Ausrichtung auf die EU erhalten gelabelte Assets laut Google ein sichtbares Overlay, Google sichert die Darstellung aber nicht zu. Wir empfehlen die Google-Einstellung und zusätzlich ein eigenes Label im Bild.
Die Kommission führt Google Shopping als sehr große Online-Plattform. Dort dürfen sich Betreiber nach Rn. 126 der Leitlinien auf die Kennzeichnungswerkzeuge der Plattform stützen, wenn diese eine klare und unterscheidbare Kennzeichnung ermöglichen. Wie weit das trägt, ist nicht geklärt, vor allem bei Hinweisen, die nur manchmal oder erst nach einem Klick erscheinen.
Schritte
- Prüfen Sie jedes KI-Bild mit dem Pflicht-Check.
- Schreiben Sie den IPTC-Vermerk in die Datei, etwa mit KI-Metadaten schreiben, und prüfen Sie, ob er im ausgelieferten Bild ankommt.
- Setzen Sie im Merchant Center die Einstellung „KI-Label verwalten“.
- Braucht das Bild ein sichtbares Label, nutzen Sie eine Feed-Fassung mit eingebranntem Label und Abstand zum Rand, erstellt mit KI-Bild kennzeichnen.
Keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der Plattformregeln. Ein Label macht ein irreführendes Bild nicht zulässig.
Häufige Fragen
Reicht der IPTC-Vermerk für Art. 50?
Nein. Er ist maschinenlesbar und für Google gedacht, Menschen nehmen ihn nicht wahr.
Darf ich ein KI-Label ins Feed-Bild setzen?
Ja, laut Google seit Juli 2026. Setzen Sie es nicht in die äußersten Ecken.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Google Merchant Center: KI-generierte InhalteGoogle · Plattform · 03.10.2026
- Google Merchant Center: Einstellungen für KI-LabelsGoogle · Plattform · 03.10.2026
- Google Merchant Center: Bildlink (Bildanforderungen)Google · Plattform · 03.10.2026
- Google Ads, Änderungsprotokoll: Labels in KI-CreativesGoogle · Plattform · 09.07.2026
- Europäische Kommission: Liste der benannten sehr großen Online-Plattformen und SuchmaschinenEuropäische Kommission · Kommission · 07.09.2026
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026

