Die EU-Kommission stellt drei Icons für die Kennzeichnung nach Art. 50 KI-Verordnung frei zur Verfügung: das Basis-Icon „AI“, „AI GENERATED“ für vollständig mit KI erzeugte und „AI MODIFIED“ für teilweise mit KI veränderte Inhalte, jeweils in Schwarz und Weiß.
Oft ist vom „EU AI Label“ die Rede, gemeint ist ein Label mit einem dieser Icons. Die Nutzung ist freiwillig, die Kennzeichnung eines Deepfakes nicht. Die Icons sind kein Siegel und zeigen keine Unterzeichnung des Code of Practice an. Für deutsche Shops passt meist das Basis-Icon „AI“ mit dem Text „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“ daneben.
Die drei Icons
Die Icons stammen aus dem Code of Practice zur Transparenz KI-generierter Inhalte (Annex 1). Die Kommission hat sie zusätzlich auf einer eigenen Seite zur freien Nutzung veröffentlicht. Alle drei tragen das englische Akronym „AI“ als Hauptelement, wie es die Gestaltungsregel des Code verlangt: Großbuchstaben, beide Buchstaben gleich hoch, gleiche Proportionen beim Skalieren (Measure 1.1 a).
Abgebildet sind die unveränderten Dateien ohne die Varianten mit 50 % Transparenz.
Welches Icon wann
| Icon | Wann laut Kommission | Typisch im Shop |
|---|---|---|
| AI (Basis) | Wenn KI an der Erstellung eines Deepfakes beteiligt war, und wenn ein eigener Textzusatz oder eine interaktive zweite Ebene dazukommt. | Deutsche Shops: „AI“ mit „KI-generiert“ oder „Mit KI verändert“ daneben. |
| AI GENERATED | Wenn der ganze Inhalt mit KI erzeugt wurde, ohne von Menschen geschaffene Teile und ohne redaktionelle Kontrolle durch Menschen (abgesehen vom Prompt). | Ein vollständig erzeugtes Lifestyle-Bild oder ein KI-Model, das es nicht gibt. |
| AI MODIFIED | Wenn ein von Menschen gemachter Inhalt mit KI teilweise verändert wurde und dadurch zum Deepfake wird. Beispiel der Kommission: echte Fotos einer leeren Wohnung, die mit KI möbliert wird. | Ein echtes Foto, in dem KI die Person, das Produkt oder die Szene verändert hat. |
Ob ein Bild überhaupt ein Label braucht, entscheidet Art. 50 Abs. 4 KI-VO, nicht das Icon. Standardbearbeitung wie Farbe, Licht, Schärfe oder Freistellen macht ein Foto nach den Leitlinien in der Regel nicht zum Deepfake (Rn. 92, 116). Mehr unter Deepfake und im Pflicht-Check.
Varianten und Größe
Jedes Icon gibt es laut Kommission in vier Varianten, Schwarz und Weiß, jeweils auch mit 50 % Transparenz, als SVG und als PNG in je einem ZIP-Paket.
- Schwarz oder Weiß wählen Sie nach dem Bild, denn das Label muss „against any background“ sichtbar bleiben (Sub-measure 1.2.1 d).
- Die halbtransparenten Varianten eignen sich nur für ruhige Bildbereiche, sonst leidet die Unterscheidbarkeit nach Art. 50 Abs. 5 KI-VO. Maßstab für den Kontrast ist WCAG 2.1 mit mindestens 3 : 1 für grafische Elemente.
- Die Größe nennt die Kommission nicht in Pixeln, nur: „The icon should be in a clearly visible size.“ Der Code erlaubt verschiedene Größen je nach Kontext (Measure 1.1 c). Praktische Werte stehen unter KI-Label gestalten.
Die Lizenz im Wortlaut
Die Nutzungsbedingungen aus dem Abschnitt „Licence“ der Icon-Seite:
„These icons are made publicly available for everyone to use freely, without the need for attribution to the Commission or the AI Office. However, signatories of the code of practice should use the icon in accordance with its placement specifications. Usage of these icons by non-signatories of the code should not be construed as signaling of their adherence to the code.“
Europäische Kommission, EU icons for labelling AI-generated content, Abschnitt „Licence“, Stand 24.09.2026
Jeder darf die Icons also nutzen, auch ohne Unterzeichnung und ohne Namensnennung. Unterzeichner sollen die Platzierungsregeln des Code einhalten. Für alle anderen sind sie der naheliegende Maßstab, weil Nicht-Unterzeichner ihre Umsetzung etwa mit einem Abgleich gegen den Code belegen sollen (Leitlinien Rn. 148, siehe Code of Practice). Erwecken Sie nicht den Eindruck, Sie hätten den Code unterzeichnet.
Freiwillig, aber kein Siegel
Auf derselben Seite stellt die Kommission klar, was die Icons nicht leisten:
„The use of these EU icons is optional, but the labelling requirements under Article 50 AI Act are not. The use of these icons does not establish legal compliance by itself. Deployers remain responsible for ensuring that any disclosure meets the requirements of Article 50 AI Act.“
Europäische Kommission, EU icons for labelling AI-generated content, Stand 24.09.2026
Das Icon sagt nur, dass KI im Spiel war. Es ist keine Auszeichnung und keine Billigung durch die Kommission, wer so damit wirbt, riskiert eine Irreführung (§ 5 UWG). Wirksam ist es nur richtig platziert: sichtbar ohne Klick, spätestens beim ersten Anblick und an einer Stelle ohne überlagernde Elemente (Code Sub-measure 1.2.1 a, 1.2.1 d und 1.2.2 a).
Eingebettet oder als Overlay
Laut Icon-Seite soll das Icon eingebettet sein, außer es gibt Alternativen wie ein Overlay, und es „must be visible when content is reshared or downloaded“. Maßgeblich ist der Text des Code, der das Overlay ausdrücklich zulässt und für die Weitergabe nur bestes Bemühen verlangt (Sub-measure 1.2.1 c). Für Kanäle außerhalb des Shops ist eine Fassung mit dem Label im Bild die vorsichtige Wahl.
Ändern Sie die Icons nicht
Die Lizenz verbietet das Umfärben nicht ausdrücklich. Wir raten trotzdem ab, weil über eine veränderte Kommissionsgrafik leicht Streit entsteht. Passen Schwarz und Weiß nicht, gestalten Sie ein gleichwertiges eigenes Label, das Commitment 1 ebenfalls zulässt. Der Code lässt dabei Spielraum bei Kontrast, Farbe und Schrift, solange das Label „clear, accessible, and distinguishable“ bleibt (Measure 1.1 c). Auch die Stellungnahme der Kommission beschreibt beide Wege, drei gemeinsame Icons und gemeinsame Gestaltungsvorgaben für eigene Labels (C(2026) 4839, Rn. 35).
Mit dem Code nicht vereinbar sind ein „AI“ in Kleinbuchstaben, verzerrte Proportionen und ein Label, in dem „AI“ nicht mehr das Hauptelement ist (Measure 1.1 a).
Basis-Icon plus deutscher Text
„AI GENERATED“ und „AI MODIFIED“ tragen englischen Text. Für deutsche Shops ist deshalb meist das Basis-Icon die bessere Wahl, das die Kommission für einen eigenen Textzusatz vorsieht.
| Fall | Icon | Text daneben |
|---|---|---|
| vollständig mit KI erzeugt | AI | KI-generiert |
| teilweise mit KI verändert | AI | Mit KI verändert |
Der Code verlangt das englische Akronym als Hauptelement und erlaubt die Landessprache nur, wenn Englisch mit nationalem Sprachrecht unvereinbar ist (Measure 1.1 a). Der deutsche Text ergänzt „AI“ also, er ersetzt es nicht. Die Wettbewerbszentrale rät: „Sollten Sie unsicher sein, empfehlen wir deutsche Begriffe.“ Die Nutzertests im Code stützen den Zusatz, denn Varianten mit klarem Textlabel wie „modified“ schnitten deutlich besser ab (Annex 1). Textzusätze in 24 Sprachen erzeugt der Hinweistext-Generator.
Download
Die Icons in Schwarz und Weiß gibt es unverändert als SVG und PNG unter EU-KI-Icons und Label-Vorlagen. Ins Bild setzt sie KI-Bild kennzeichnen, im Browser und ohne Upload.
Häufige Fragen
Muss ich die EU-Icons verwenden?
Nein, sie sind freiwillig. Ein gleichwertiges eigenes Label ist möglich, wenn es die Vorgaben des Code of Practice erfüllt, also „AI“ als Hauptelement, gut sichtbar und unterscheidbar. Vorgeschrieben ist die Kennzeichnung eines Deepfakes selbst (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
Welches Icon passt zu einem KI-Model?
Für ein vollständig erzeugtes Bild „AI GENERATED“, für ein echtes Foto, in dem KI die Person verändert oder ersetzt hat, „AI MODIFIED“. Deutsche Shops nehmen meist das Basis-Icon „AI“ mit deutschem Text daneben.
Zeigt das EU-Icon, dass mein Shop den Code unterzeichnet hat?
Nein. Laut Lizenz ist die Nutzung durch Nicht-Unterzeichner nicht als Teilnahme am Code zu verstehen.
Darf ich die EU-Icons umfärben?
Die Lizenz verbietet es nicht ausdrücklich. Wir empfehlen, die Varianten der Kommission unverändert zu nutzen und für andere Farben ein gleichwertiges eigenes Label zu gestalten.
Gibt es die EU-Icons auf Deutsch?
Nein, alle drei tragen das englische „AI“. Kombinieren Sie das Basis-Icon mit einem deutschen Text wie „KI-generiert“.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Stellungnahme der Kommission zur Angemessenheit des Code, C(2026) 4839 finalEuropäische Kommission · Kommission · 08.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, Version 2.0Wettbewerbszentrale · Verband · 29.07.2026
- W3C, Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1W3C · Standard · 05.06.2018
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026




