Nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich. Die Leitlinien nennen selbst ein echtes Produkt, etwa ein Auto, vor einem KI-Hintergrund als Beispiel ohne Deepfake, solange die Werbung nicht über Darstellung, Eigenschaften und Nutzung des Produkts täuscht (Beispielkasten nach Rn. 116). Hintergründe, die für klar ästhetische Zwecke ersetzt werden, haben nur geringen Einfluss (Rn. 116).
Kennzeichnung nach den Leitlinien nicht erforderlich
Ein Hintergrund, der rein gestalterisch ersetzt oder erweitert wird, hat nach den Leitlinien nur geringen Einfluss. Ihr Beispiel: ein echtes Auto vor einem KI-Hintergrund, solange die Werbung nicht über das Produkt täuscht.
Rn. 116 · Beispiel nach Rn. 116
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Shop für Wohnaccessoires fotografiert eine Vase auf Weiß. Ein KI-Werkzeug setzt sie auf eine sandfarbene Fläche mit weichem Schatten vor eine unscharfe Wand. Größe, Farbe und Form der Vase bleiben unverändert.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat den Hintergrund oder die Umgebung erzeugt, ersetzt oder erweitert. - Was zeigt der neue Hintergrund?
Eine neutrale oder dekorative Umgebung ohne Aussage über das Produkt, etwa Studiofläche, Farbverlauf, Raum, Landschaft
Diese Antworten im Pflicht-Check anpassen
Wann sich das Ergebnis ändert
- Sagt die Szene etwas über Nutzung, Größe oder Einsatzort, ist das Label erforderlich, wenn sie einen falschen Eindruck erzeugen kann (KI-Szene zu Größe oder Nutzung), sonst empfohlen (KI-Lifestyle-Szene).
- Hat die KI auch das Produkt verändert, etwa Farbe, Glanz oder Form, entscheidet die Frage zum Produkt (Farbvariante).
- Den Hintergrund nur zu entfernen, etwa auf Weiß, ist Standardbearbeitung (Freisteller).
- Sind Sie unsicher, ob der Hintergrund etwas über das Produkt aussagt, empfiehlt der Pflicht-Check das Label.
Was Sie tun
- Prüfen Sie, ob das Produkt unverändert ist und ob der Hintergrund etwas über Größe, Nutzung, Wirkung oder Lieferumfang andeutet.
- Halten Sie die Einstufung mit Datum und Begründung fest (Rn. 116).
Häufige Fragen
Gilt das auch, wenn der Hintergrund fotorealistisch ist?
Ja, solange er rein dekorativ ist und nichts über das Produkt aussagt (Beispielkasten nach Rn. 116).
Kann ich trotzdem ein Label setzen?
Ja, freiwillig, mit einem Text, der stimmt, etwa „Mit KI bearbeitet“. „KI-generiert“ wäre für ein echtes Produktfoto falsch.
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024


