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AI-Label
FallkatalogStand 11. Oktober 20265 Primärquellen

KI-Model trägt Ihre Kleidung: Muss das Bild ein Label haben?

Sie fotografieren Ihre Kleidung an der Puppe oder liegend. Ein KI-Werkzeug setzt ein realistisches Model ein, das es nicht gibt.

Ja. Ein realistisches KI-Model ist nach den Leitlinien der EU-Kommission ein Deepfake, auch wenn es die Person nicht gibt. Es genügt, dass sie plausibel existieren könnte (Rn. 113 ii und iii). Seit dem 2. August 2026 braucht das Bild deshalb ein sichtbares Label nach Art. 50 Abs. 4 KI-VO, etwa „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“.

Kennzeichnung erforderlich

Kennzeichnung erforderlich

Realistische KI-Menschen sind ausdrücklich erfasst, auch wenn es die Person nicht gibt. Die Leitlinien nennen KI-Influencer und simulierte Menschen in der Werbung als Deepfakes.

Rn. 113 ii · Rn. 113 iii · Beispiele nach Rn. 116 und Rn. 124

Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.

Das Beispiel

Ein Modelabel fotografiert eine neue Strickjacke an der Schaufensterpuppe. Ein KI-Werkzeug ersetzt die Puppe durch eine junge Frau. Das Bild erscheint auf der Produktseite, in der Kollektion und im Newsletter.

Die Antworten im Pflicht-Check

  1. Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
    Ja
  2. Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
    Ich selbst oder jemand aus meinem Team
  3. Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
    Am 2. August 2026 oder später
  4. Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
    Sie hat eine Person erzeugt, eingefügt oder verändert, etwa Model, Gesicht, Haut, Körper oder Pose.
  5. Wie ist die Person dargestellt?
    Realistisch, wie ein echter Mensch
  6. Was hat die KI mit der Person gemacht?
    Die Person ist ganz von der KI erzeugt (KI-Model, Avatar)
  7. Ist das Bild selbst Teil eines Kunstwerks, einer Satire oder einer Fiktion, und ist das für jeden sofort erkennbar?
    Nein, es ist ein Werbe- oder Produktbild

Diese Antworten im Pflicht-Check anpassen

Wann sich das Ergebnis ändert

Was Sie tun

  1. Setzen Sie das Label direkt an das Bild, oben rechts und ohne Klick sichtbar.
  2. Kennzeichnen Sie das Bild überall, wo es erscheint, auch in der Kollektion, wo Kunden es oft zuerst sehen (Rn. 143).
  3. In Google Shopping, im Meta-Katalog oder im Newsletter setzen Sie das Label selbst, etwa in eine Kopie des Bildes eingebrannt.
  4. Halten Sie Ihre Einstufung mit Datum, Antworten und Ergebnis fest.

So kann der Hinweis lauten

Darstellungsbeispiel eines Produktbilds mit KI-LabelMit KI verändert
Beispielbild, mit KI erzeugt.

Label: AI · Mit KI verändert

Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: die abgebildete Person.

Text in 24 Sprachen erstellen · Label ins Bild setzen

Häufige Fragen

Reicht ein Hinweis im Impressum oder in den AGB?

Nein. Hinweise, die leicht übersehen werden, etwa in Nutzungsbedingungen oder tief in Menüs, sind nach den Leitlinien nicht klar und unterscheidbar (Rn. 142).

Meine Kunden erkennen KI-Models doch. Muss ich trotzdem kennzeichnen?

Ja. Die Leitlinien stellen auf das breite Publikum ab, auch auf Kinder, ältere Menschen und Menschen mit wenig KI-Erfahrung (Rn. 115). Eine Täuschungsabsicht ist nicht nötig (Rn. 114).

Reicht die Markierung, die das KI-Werkzeug in die Datei schreibt?

Nein. Menschen nehmen maschinenlesbare Markierungen nicht sofort wahr, darauf können Sie sich als Betreiber nicht stützen (Rn. 117).

Wie sieht die Wettbewerbszentrale KI-Models?

Ihr Leitfaden (Version 2.0) stuft KI-Influencer und „AI Models“ als kennzeichnungspflichtig ein. Bei einer fotorealistischen Frau in einer Bademodenwerbung rät er, sicherheitshalber zu kennzeichnen.

Quellen

Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.

  1. Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
  2. Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
  3. Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
  4. EU-Icons zur Kennzeichnung KI-generierter InhalteEuropäische Kommission · Kommission · 24.09.2026
  5. Wettbewerbszentrale, Leitfaden „Kennzeichnung KI-generierter Inhalte“, Version 2.0Wettbewerbszentrale · Verband · 29.07.2026

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