Ja, das Label ist erforderlich. Gegenstände einzufügen oder zu entfernen, sodass sich Bedeutung und Inhalt des Bildes ändern, ist nach den Leitlinien eine inhaltliche Veränderung (Rn. 92). Zeigt das Bild das Produkt danach anders, als es ist, nennen die Leitlinien das als Deepfake (Beispielkasten nach Rn. 116). Gehört das Zubehör nicht zum Lieferumfang, kann das Bild zudem irreführend sein, auch mit Label (Rn. 129).
Kennzeichnung erforderlich
Gegenstände einzufügen oder zu entfernen, sodass sich Bedeutung und Inhalt ändern, ist eine inhaltliche Veränderung. Zeigt das Bild das Produkt danach anders, ist es ein Deepfake.
Rn. 92 · Beispiel nach Rn. 116
Das Label erfüllt die Kennzeichnungspflicht. Es erlaubt aber nicht, das Produkt anders zu zeigen, als es ist. Das kann nach dem Wettbewerbsrecht irreführend sein, mit oder ohne Label. Prüfen Sie, ob Sie ein echtes Foto verwenden können.
Diese Einstufung folgt den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50 KI-VO. Die Leitlinien sind nicht verbindlich, verbindlich auslegen kann nur der Europäische Gerichtshof. Die Entscheidung treffen Sie.
Das Beispiel
Ein Kerzenshop fotografiert eine Duftkerze im Glas. Die KI ergänzt einen Holzdeckel, eine Dochtschere und zwei Ersatzdochte daneben. Im Paket ist nur die Kerze im Glas.
Die Antworten im Pflicht-Check
- Wurde bei diesem Bild ein KI-Werkzeug eingesetzt, um es zu erstellen oder zu verändern?
Ja - Wer hat das KI-Werkzeug eingesetzt?
Ich selbst oder jemand aus meinem Team - Wann wurde das Bild mit KI erstellt oder zuletzt mit KI verändert?
Am 2. August 2026 oder später - Was hat die KI an diesem Bild gemacht?
Sie hat Gegenstände hinzugefügt oder entfernt. - Was wurde hinzugefügt oder entfernt?
Etwas am Produkt oder mit Bezug zum Produkt, etwa Zubehör, Teile, Etiketten, Mängel, weitere Produkte - Ist das Bild selbst Teil eines Kunstwerks, einer Satire oder einer Fiktion, und ist das für jeden sofort erkennbar?
Nein, es ist ein Werbe- oder Produktbild
Diese Antworten im Pflicht-Check anpassen
Wann sich das Ergebnis ändert
- Fotografieren Sie das echte Zubehör mit, gilt Art. 50 Abs. 4 nicht (Produktfoto ohne KI).
- Mehrere echte Produktfotos zu einem Set anzuordnen hat nur geringen Einfluss, das Label ist dann nach den Leitlinien in der Regel nicht erforderlich (Rn. 116).
- Für Störendes ohne Bezug zum Produkt siehe Objekte entfernt, für Szenen zu Nutzung oder Größe KI-Szene zu Größe oder Nutzung.
Was Sie tun
- Zeigen Sie nur, was zum Lieferumfang gehört, und lassen Sie echte Mängel wie Kratzer oder Flecken im Bild.
- Nutzen Sie das Bild, setzen Sie das Label „AI“ mit dem Zusatz „Mit KI verändert“, überall, wo es erscheint.
So kann der Hinweis lauten

Label: AI · Mit KI verändert
Mit KI verändertes Bild
Dieses Foto wurde mit künstlicher Intelligenz (KI) verändert. Verändert: Gegenstände wurden hinzugefügt oder entfernt.
Häufige Fragen
Es ist doch nur Deko neben dem Produkt. Warum erforderlich?
Gegenstände mit Bezug zum Produkt prägen, was Kunden erwarten. Eine rein dekorative Umgebung ohne Aussage über das Produkt ist ein anderer Fall (Rn. 116).
Reicht ein Hinweis „Zubehör nicht im Lieferumfang“?
Nein. Er betrifft den Lieferumfang und ersetzt nicht das KI-Label, das die Veränderung mit KI offenlegt (Art. 50 Abs. 4 KI-VO).
Quellen
Rn. steht für die Randnummer in den Leitlinien der EU-Kommission zu Art. 50, C(2026) 5054.
- Leitlinien der Kommission zu den Transparenzpflichten nach Art. 50 KI-VO, C(2026) 5054 finalEuropäische Kommission · Kommission · 20.07.2026
- Verordnung (EU) 2024/1689 (KI-Verordnung)EUR-Lex · Gesetz · 12.07.2024
- Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (finale Fassung)Europäische Kommission · Verhaltenskodex · 10.06.2026
- Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG)gesetze-im-internet.de · Gesetz · 27.09.2026

